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Für wen?
- Strafverfolgungsbehörden
- Versicherungen
- Privatwirtschaft
Warum werden Sachverständige herangezogen?
- Überdurchschnittliche Fachkenntnis
- Neutrale und unabhängige Beurteilung von IT-Sachverhalten als Gutachter, Berater oder Schlichter
- Aufzeigen von optimalen Lösungsvorschlägen aus der Sicht eines unabhängigen Dritten
- Gerichtlichen Anforderungen entsprechende Dokumentation und Bewertung mit Fachgutachten

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Beispiele aus beruflichem Alltag:
Beispiel 1: Sie kaufen eine branchenspezifische Software.
Der Software-Hersteller verkauft Ihnen
gleichzeitig X Rechner, die seinen Angaben zu Folge für die gekaufte Anwendung optimiert
sind.
Leider stellt sich nach dem Kauf heraus, dass die Rechner ständig abstürzen.
Der Hersteller redet sich heraus und besteht darauf,
dass die Rechner einwandfrei sind und die Probleme durch die Nutzer, persönliche Konfiguration
bzw. Netzwerkumgebung verursacht werden. Ihre Gegenargumentation, dass die übrigen Rechner
im Netzwerk einwandfrei funktionieren, wird schlichtweg ignoriert.
Beispiel 2: Nach einer Bestandsaufnahme stellt Ihr neuer EDV-Dienstleister fest,
dass Ihre IT folgende Misstände aufweist:
unbrauchbare Windows Server-Version, zu teure Server-Hardware,
falsche Windowsversion auf den Clients,
Administratorrechte für alle Benutzer auf dem Server, keine einzige Datensicherung
(obwohl Lieferung und Installation einer Datensicherungssoftware berechnet wurde).
Ihr alter EDV-Dienstleister streitet fachliche Beratungsfehler, Rechnungsbetrug sowie seine
Schuld an der massiven Fehlinvestition ab. Ihnen wird aber auch klar, dass Sie keine
Abnahme der Datensicherungssoftware und -einrichtung durchgeführt haben und sich um die
Sicherung Ihrer Daten kaum gekümmert haben.
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Leistungen:
:: Abnahme
:: Beweissicherung
:: Bewertung
:: Datenanalyse/-rettung/-schutz
:: Gutachten
:: Schlichtung
:: Abnahme: Software-Entwicklung, Verkabelung, Vernetzung, Server und Telefonanlagen
Der Nutzen einer unabhängigen und neutralen Beurteilung liegt auf der Hand:
Der Auftraggeber erhält die Sicherheit über die Lieferung der in Auftrag gegebenen Leistung
und der Auftragnehmer über die Leistungserbringung.
Leistungen:
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Im Vorfeld: falls keine Lasten- und Pflichtenheften
erstellt wurden, berate ich Sie beim Schließen dieser Lücke
in der Vertragsgestaltung
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Planung und Durchführung der Abnahme
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Klassifikation und Abgrenzung der Fehler
-
Dokumentation der Abnahme
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Gutachterliche Stellungnahme
:: Gutachten und Expertisen: für Gerichte, Versicherungen und Privatwirtschaft
Gerichtsgutachten, Wert- und Schätzgutachten, Schiedsgutachten, Privatgutachten, Versicherungsgutachten
Leistungen:
- Aufnahme und Dokumentation der Fehlersituation, ggf. der Streitpunkte,
Strukturierung der Sachverhalte
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Prüfung des Vertrags und ggf. der Pflichtverletzungen unter technischen Gesichtspunkten, Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
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Aufnahme und Abgrenzung der Fehler, Dokumentation und Beurteilung der technischen Sachverhalte mit Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik
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Analyse der Schadensentwicklung, Beurteilung evtl. fahrlässigen Handelns, Ermittlung/Prüfung der Schadenhöhe
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Prüfung und Bewertung von Fehlerbehebungsmaßnahmen
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Gutachterliche Stellungnahme (mit Erläuterung der Vorgehensweise und Bewertungsgrundlage)
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Besonderheiten der Gutachtenerstattung für Gerichte
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Neutralität in Klärung der Beweisfragen
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Kompetenz in Klärung und Verständlichkeit in der Darstellung komplexer technischen Sachverhalte
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Sachverständiger für Technik, Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung sowie Computer-Forensik
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Abgrenzung von juristischen Fragestellungen
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Abrechnung gem. JVEG
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Besonderheiten der Gutachtenerstattung für Versicherungen, Versicherungsgutachten
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Schadensfeststellung (Aufnahme, Abgrenzung und Dokumentation der Fehler, Beurteilung der technischen Sachverhalte )
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Ursachenforschung (Analyse der Schadensentwicklung, Beurteilung evtl. fahrlässigen Handelns)
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Schadensbewertung (Ermittlung und Prüfung der Schadenhöhe)
-
Besonderheiten der Gutachtenerstattung für Privatwirtschaft
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Vorprozessual oder begleitend zu einem Rechtsstreit bzw. als betriebsinternes Gutachten
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Betriebsinterne Gutachten und Expertisen mit
der Aufnahme, Analyse, Dokumentation und Beurteilung von:
EDV-Organisation, Arbeitsprozesse, Lizenzmanagement, Datenschutz,
Datensicherung,
Software und Schnittstellen (darunter Web-Programmierung & Suchmaschinenoptimierung, Software-Auswahl),
Hardware (darunter Hardware-Auswahl, Migration, stromsparende Konzepte, Stromausfallsichere Hardware),
Netzwerke, Telefonanlagen,
Vertragsgestaltung: Erstellen von Lasten- und Pflichtenheften,
Optimierung der AGB- und Impressum-Angaben auf Ihrer Webpräsenz
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Externe Gutachten:
Umfassende Beratung mit Ausschöpfung aller bekannter Tatsachen, weil
der Gutachter im Gegensatz zu einem
Gerichtsgutachten nicht an den Beweisbeschluss gebunden ist.
Ziel: Das Gutachten soll Ihre Rechtsvertreter in die Lage versetzen,
die im Verfahren technisch relevanten Sachverhalte zu kennen
und diese im Prozess vorteilhaft für Sie einzusetzen.
:: Schlichtung: Mediation, außergerichtliche Schlichtungsverfahren
Auf dem Weg durch die Gerichtsinstanzen vergehen schnell mehrere Jahre und
die vorerst entstehenden Kosten sind sehr hoch. Die Unsicherheit, wie viel von diesen Kosten
zusätzlich zu den bereits entstandenen zu tragen ist, begleitet Sie all die Jahre lang.
Zur Klärung rechtlicher oder technischer Verantwortlichkeiten ist sowohl auf diesem Weg
als auch beim Versuch einer außergerichtlichen Schlichtung das Heranziehen von
Sachverständigen unumgänglich.
Somit ist ein außergerichtliches Schieds- und Schlichtungsverfahren auf jedem Fall der
schnellere und kostengünstigere Weg, auf dem mit
vergleichsweise geringem Kostenaufwand unparteiische Lösungen gefunden werden können.
Leistungen:
- Aufnahme des Streitfalls sowie der Streitpunkte aller Parteien,
Strukturierung der Sachverhalte
-
Prüfung des Vertrags und ggf. der Pflichtverletzungen
-
Beurteilung der IT-Sachverhalte, Bewertung der entstandenen Schäden
-
Vorstellung der Ergebnisse und Moderation während der Mediationsrunde
-
Wenn gewünscht, Erstellung eines Fachgutachtens sowie Beweissicherung
-
IT-Beweissicherung vor Ort:
-
Aufnahme des Ist-Zustands (Hardware, Software, Netzwerk, Zugriffsrechte,
Daten und technische Protokolle)
-
Erstellung der technischen Dokumentation im erforderlichen Format
-
Umfassende Zustandssicherung des Systems auf geeigneten Datenträgern
mit eigens dafür entwickeltem Hochleistunggskopier-Server
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Untersuchung der sichergestellten Datenträger
-
Wiederherstellung gelöschter Dateien
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Sicherstellung der Lesbarkeit und Auswertbarkeit der Informationen auf
sichergestellten Datenträgern
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Know-How für die Aufbereitung und Verarbeitung umfangreicher
Dateiinformationen und Datenbestände
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Erstellung technischer Untersuchungsberichte
Gutachter-Profil
- Überdurchschnittliche Fachkenntnis
- Neutrale und unabhängige Beurteilung von IT-Sachverhalten als Gutachter, Berater oder Schlichter
- Aufzeigen von optimalen Lösungsvorschlägen aus der Sicht eines unabhängigen Dritten
- Gerichtlichen Anforderungen entsprechende Dokumentation und Bewertung mit Fachgutachten
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Erfahrung und Bildungsweg:
Industrieanlagen-Elektroniker,
Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH),
Behördlicher Datenschutzbeauftragter,
EDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der
Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich,
Spezialist für IT Forensik
Seit 20 Jahren in der IT-Branche tätig
Berufliches Engagement:
15-jährige Berufserfahrung als Geschäftsführer eines IT-Unternehmens
Fachdozent an der VHS Lüneburg für das
Lehrgangssystem PC-Systembetreuer/in
Besondere Fähigkeiten + Können:
Fundiertes Know-how im breiten Spektrum der Bereiche der Informationstechnik
(PC/Server-Architektur, Netzwerke, Telefonanlagen, Datenbanken, Softwareentwicklung,
Datenschutz, Datensicherung, Datenrettung)
Fähigkeit, ganzheitliche und nachhaltige IT-Lösungen zu entwickeln
Verständliche Aufbereitung und Darstellung komplexer (technischer+ wirtschaftlicher) Sachverhalte
Unabhängigkeit von Hard- und Softwareherstellern
Fähigkeit, zuzuhören und zu erklären
Leistungsfähige, teils eigenentwickelte, Infrastruktur für mobile Einsätze
Mitgleidschaften:
DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V.
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